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AK Selbstverständnis/Ordnung -abgeschlossen am 08.05.2013


Wie am 03.04.2013 besprochen: Anpassung der AK Ordnung

                                         Ausgangspunkt:

Nachfrage und Interesse der Bevölkerung an piratigen Aktivitäten in den Gemeinden/ Städten/ Orten des RSK machen es notwendig, in Vorbereitung auf die Kommunalwahlen 2014, bereits heute die strukturellen und inhaltlichen Voraussetzungen für die anstehenden Wahlen vorzubereiten.

Dazu ist eine Vielzahl von gegenseitigen Lernprozessen, die Sammlung von Informationen zu Kernthemen sowie die Erarbeitungentsprechender Positionspapiere und Strategien erforderlich.

Der AK KoPo RSK übernimmt die Fortschreibung und die Ergebnisverwertung des vorliegenden Grundsatzprogramms auf Kreisebene

Der AK KoPo RSK erstellt auf Basis des Grundsatzprogramms ein Wahlprogramm für die Wahlen zum Kreistag

Der AK KoPo RSK unterstützt die Erstellung kommunaler Wahlprogramme für die einzelnen Städte und Gemeinden nach Maßgabe seiner Möglichkeiten, wenn er von mindestens drei Piraten aus der betr. Stadt bzw. Gemeinde darum gebeten wird. Einzige Bedingung dabei ist, dass diese Piraten an der jeweiligen Wahlprogrammerstellung aktiv bis zur Fertigstellung der Programmanträge mitarbeiten.

                                     Entscheidungsmodell

Der AK ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 Mitglieder bei einem AK-Treffen anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Ein Mitglied, das drei Sitzungen in Folge weder an AK-Treffen teilnimmt, noch in anderer Form mitarbeitet oder entschuldigt ist, verliert seinen Status als AK-Mitglied.

Zur Aufnahme werden gewillte Interessenten gebeten sich auf einer Sitzung des AK KoPo RSK kurz vorzustellen und den anwesenden Mitgliedern die Möglichkeit zu geben Fragen zu stellen. Über die Aufnahme wird mit einfacher Mehrheit abgestimmt.

Ausschlüsse von Mitgliedern werden nach §13.5 der Strukturordnung geregelt.


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